(Informationen über die Zugänglichkeit der Webseite des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) gem. § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten)
Stand: 22. Mai 2026
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: die Internetseite ticket.kdo.de
Das Ziel ist, die Informationen, Angebote usw. auf der Internetseite barrierefrei zu gestalten.
Das bedeutet, dass alle Menschen diese Informationen, Angebote usw. gut nutzen können und es keine
Hindernisse gibt.
Wir halten uns dabei an die aktuellen Gesetze: für öffentliche Stellen in Niedersachsen wird
Barrierefreiheit im Netz über das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) geregelt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Inhalte der Internetseite genügen den oben genannten nationalen Rechtsvorschriften und sind vollständig
barrierefrei.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 22. Mai 2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Rückmeldungen (Feedback) und Kontaktangaben
Hier können Sie uns Mängel bezüglich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Telefon: 0441 – 9714-117
E-Mail: marketing@kdo.de
Schlichtungsverfahren (§ 9 d NBGG)
Falls Sie mit unseren Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie
einen Antrag auf die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Dafür ist die Schlichtungsstelle bei
der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen eingerichtet. Die Schlichtungsstelle
hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes
Niedersachsen über die Barrierefreiheit im Internet beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Anwalt dafür.
Die Arbeit von der Schlichtungsstelle ist im § 9 d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz
(NBGG) geregelt.
Hier erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de